Unsere Gewässer
Unsere derzeitigen, insgesamt 21 in Hamburg und Niedersachsen liegenden Gewässer repräsentieren
- Stillgewässer, vom kleinen Teich bis zum 40 ha-Baggersee,
- Fließgewässer, vom Forellen-/Äschenbach bis zum großen Strom Elbe.
Der jeweiligen Lebensraumcharakteristik entsprechend setzt sich ihr Fischbestand zusammen, der "Besatz" erfolgt daran orientiert.
Stillgewässer
Karpfen, Schleie, Hecht, Barsch und Zander sind die beliebtesten Angelfische, bei Gewässern mit Verbindung zur Elbe auch der Aal. Daneben kann die Vielfalt der Karpfenverwandten wie Rotauge, Rotfeder, Güster, Brassen, Karausche und mehr erwartet werden.
Aus Gründen des Gewässerschutzes ist das Anfüttern, insbesondere in den steilufrigen, tiefen Gewässern zu minimieren bzw. sind in unserem neuen Pachtgewässer in Vierhöfen nicht erlaubt (Tiefenkarten sind der Gewässerordnung beigefügt).
Tieflandbäche der Forellen-/Äschen-Region: Das sind Seeve und Este, sowie als Mischgewässer auf dem Weg zum Salmonidenbach der Seevekanal. Hier finden sich Bach- und Meerforelle, Äsche, Hecht, Barsch und Aal sowie aus Teichen entkommene Regenbogenforellen. Aland und Flunder überraschen gelegentlich.
Die Elbe
Zander, Hecht, Aal und Flunder dominieren unsere Fänge. Daneben können Stippangler neben Brassen und Güster ein breites Weissfischspektrum beangeln. Zunehmend werden auch Welse und Quappen von Vereinsmitgliedern und Gastkarteninhabern erbeutet.
Norderelbe
Von der Müggenburger Schleuse bis zur Stackmeisterei in Moorwerder - mit Einschränkungen im Uferbegehungs- und Angelrecht gemäß NSG Auenlandschaft Norderelbe.
Süderelbe
Auf der Wilhelmsburger Seite 50 m vor der alten Elbbrücke stromaufwärts bis zum NSG Heuckenlock. Auf der Harburger Seite vom Sportboothafen bis Ostufer Pionierinsel, im Bereich NSG Schweenssand nur an den gekennzeichneten Stellen bis zur Landesgrenze in Fünfhausen.
Oberelbe, untere Mittelelbe
Von der Landesgrenze in Fünfhausen bis zur zweiten Buhne vor der Seevemündung.
Este (Salmonidenstrecken C und D, Niedersachsen)
Wir beangeln das Salmonidengewässer Este nördlich von Moisburg bis Buxtehude.
Angel- und Begehungsrechte siehe Fischereierlaubnisschein „Este“.
Angeltage : 6 Tage pro Monat
Spinnerlaubnis : vom 01.06. bis 14.10.
Fangbegrenzung: 4 Salmoniden pro Tag.
Nach Erreichen der o.g. Stückzahlen ist das gezielte Angeln auf Salmoniden einzustellen.
Schongebiet: Unterhalb der beiden Wehre in Moisburg flußabwärts bis zum Zusammenfluß der beiden Estearme.
Seeve (Salmonidenstrecken B. C. D und E, Niedersachsen)
Strecke B:
Linkes Ufer vom rot/weißen Pfahl (s. Foto) ca. 500 m oberhalb der Gärtnerei, flussabwärts bis zur Wehranlage Bendesdorfer Mühle (Paddler Wehr). Achtung! Separate Gewässerordnung für diesen Teil der Seeve. Siehe Gewässerordnung, Ausgabe 2010.
Nur Fliegenfischen.
Strecke C:
Linkes Ufer von der Wehranlage Bendesdorfer Mühle (Paddler Wehr) flussabwärts bis zur Pfadfinderwiese.
Angeltage:
unbegrenzt / 2012 - neu: Spinnerlaubnis vom 01.05. bis 14.10.
Fangbegrenzung: Insgesamt für alle Seevestrecken 6 Salmoniden pro Woche (Mo. bis So.), davon 2 Meerforellen oder 2 Lachse oder 1 Meerforelle und 1 Lachs.
Nach Erreichen der o. g. Stückzahlen ist das gezielte Angeln auf Salmoniden einzustellen.
Strecke D:
Linkes Ufer von der der Einmündung des Schafsgrabens (Industriegebiet) flussabwärts bis zur Brücke BAB Hamburg-Hannover.
Rechtes Ufer von der Brücke BAB Hamburg-Bremen flussabwärts bis zur Wehranlage in Maschen.
Schongebiete:
Ab 50 m oberhalb und bis 70 m unterhalb der Wehranlagen in Maschen - gilt sowohl für die Seeve selbst als auch für die untere Seeve (Niedersachsen).
Das Angeln im Sielbereich ist verboten. Diese Strecke wird gemeinsam mit dem SFV Hoopte-Winsen befischt.
Strecke E:
Schongebiete:
Ab 50 m oberhalb und bis 70 m unterhalb der Wehranlage in Maschen.
Sämtliche Nebenarme sind Aufwuchsbäche zum Schutz der Jungfische.
Von den Wehranlagen in Maschen bis zur Einmündung des Ashausener Mühlengrabens.
Diese Salmonidenstrecke wird beidseitig gemeinsam mit dem FSV Hoopte-Winsen beangelt.
An der Einmündung des Ashausener Mühlengrabens enden die reinen Salmonidenstrecken der Seeve.
Angeltage: unbegrenzt
Spinnerlaubnis: vom 01.05. bis 14.10.
Fangbegrenzung: Insgesamt für alle Seevestrecken 6 Salmoniden pro Woche (Mo. bis So.), davon 2 Meerforellen oder 2 Lachse oder 1 Meerforelle und 1 Lachs.
Sämtliche Nebenarme sind Aufwuchsbäche zum Schutz der Jungfische.
Nach Erreichen der o. g. Stückzahlen ist das gezielte Angeln auf Salmoniden einzustellen.
Seevekanal (Hamburg / Niedersachsen)
Es darf nur an den für uns zugänglichen Stellen vom Ufer aus geangelt werden.
Schongebiete:
Die Angelei beginnt im Seevekanal 70m unterhalb der Wehranlagen in Maschen.
Die Strecke zwischen Kanzlershof (Bahngelände) und dem Karnapp-Wehr ist ebenfalls Schongebiet und darf nicht beangelt werden.
Angelkarten für Mitglieder anderer Vereine werden nicht ausgegeben.
Mahlbusen, Schöpfwerksgraben (= Südliche Wilhelmsburger Wettern) und Kükenbrack (Hamburg-Wilhelmsburg)
Diese Gewässer werden gemeinsam mit dem AV Früh Auf von 1910 befischt.
Brack an der Brackstraße (Papenbrack Hamburg-Wilhelmsburg)
Brack an der Kirchdorfer Straße (Callabrack Hamburg-Wilhelmsburg)
Vom Ufer zwischen den beiden Einläufen auf der Ostseite des Gewässers darf nicht geangelt werden.
Neuländer Brack (Hamburg-Harburg)
Neuländer See (Baggersee Neuland Hamburg-Harburg)
Feuer anzünden und Zelten (auch das Aufstellen von “Angelzelten”) ist verboten.
Der Schilfgürtel darf nicht betreten werden.
An der Badestelle ist das Angeln vom 15.05. bis einschließlich 15.09. nicht gestattet.
Das südliche Ufer darf vom 15.03. bis einschließlich 30.06. nicht betreten und beangelt werden.
Wie alle tieferen, steilufrigen Stillgewässer ist auch der Baggersee Neuland empfindlich gegen Nährstoffzufuhr. Das Anfüttern ist auf minimalen Einsatz zu begrenzen.
Seit der Eröffnung des Wassersport- und Umweltzentrum Neuländer See Ende April 2013 stehen vereinseigene Angelboote zur Verfügung, für deren Nutzung die Bootsangelverordnung gilt (s. pdf-Datei unten).
Da die Bootszahl vertraglich festgelegt ist, ist der Einsatz privater Boote nicht gestattet. Der Betrieb von Modellbooten ist untersagt.
Dokumente:
Bootsangelverordnung Baggersee Neuland, 7.05.13
Dieser Text enthält die für das Angeln vom Boot auf dem Neuländer See geltenden Rahmenbedingungen.
Stichkanal (Niedersachsen)
Fahrzeuge dürfen auf dem Hof des Verpächters abgestellt werden.
Schwarzer See
Vereinseigenes Gewässer in Maschen
Das in der Gewässerbeschreibung eingezeichnete Schongebiet darf nicht betreten werden.
Da dieses Gewässer im Naturschutzgebiet liegt, wird um besondere Rücksichtnahme gegenüber allen Tieren und Pflanzen gebeten
Die Anlagen auf der Südseite des Gewässers dürfen nicht betreten werden.
Westermann-Brack (Niedersachsen, Hörsten)
Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz abzustellen. Achtung! Die Pacht für dieses Gewässer endet am 31.03.23!
Wuhlenburger Brack (Niedersachsen)
Das Befahren des Weges ist nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.
Fahrzeuge sind auf den, auf der Karte gekennzeichneten Flächen abzustellen.
Wettern bei Fliegenberg (Niedersachsen)
Vom Elbesiel bis zu den ersten Brücken hat die Dorfjugend ebenfalls Angelrecht.
Die angrenzenden Wiesen und Weiden sind besonders zu schonen.
Gewässer in Vierhöfen
Unsere neueste Pachtung in Gestalt eines 3ha großen, ehemaligen Baggerteiches
in Vierhöfen, Niedersachsen.
Vereinsgewässer in Schwindebeck (Niedersachsen)
Das südliche Ufer ist gesperrt.
Das Befahren des Weges ist nur im Schritttempo gestattet.